Der Gemeindevorstand wird gebeten, für Hammersbach eine Starkregen-Risikoanalyse durchführen zu lassen und die entsprechenden Zuschüsse als Klimakommune abzurufen und darauf aufbauend ggf. das Starkregenrisikomanagement zu überarbeiten. Den Ausschüssen sind die Ergebnisse vorzustellen.
Zudem bitten die Koalitionsfraktionen die Hammersbacher Feuerwehr im Bau- und Planungsausschuss über den Hochwasserschutz in Hammersbach zu berichten.
Begründung:
Starkregenereignisse stellen alle Kommunen vor neue Herausforderungen. Die Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aber auch in Nordhessen haben gezeigt, dass diese zunehmend eine Gefahrensituation für Anwohner darstellen und dass sie erheblichen Sachschaden verursachen können. Aufgrund der extrem kurzen Vorwarnzeiten bei Starkregen sollten Gemeinden eine Starkregenvorsorge betreiben, wenn sie die Folgen solcher Extremereignisse mindern wollen. Ein kommunales Starkregenrisikomanagement trägt dazu bei, Gefahrenbereiche zu identifizieren, Risiken zu evaluieren sowie entsprechende Maßnahmen und Handlungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Ein erster Schritt ist die Durchführung einer Starkregenrisiko-Analyse.