Gemeindevertretung kämpft für seine Rechte – Prüfrechte der Gemeindevertretung dürfen nicht eingeschränkt werden

Schon die Überschrift der neuesten Pressemitteilung der Opposition in der Hammersbacher Gemeindevertretung „Schwarz-grün klagt gegen Bürgermeister“ ist erkennbar falsch. Das weiß auch die Hammersbacher SPD, scheinbar geht es dieser aber um Überschriften statt Inhalte und das Herabwürdigen von ehrenamtlichen Gemeindevertretern.

Der Sachverhalt ist ganz einfach: Der Bürgermeister der Gemeinde Hammersbach verhindert zurzeit durch seine Beanstandung gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung die rechtliche Überprüfung des Bebauungsplanes zur „Westerweiterung“ im Interkommunalen Gewerbegebiet Limes. Diese Überprüfung wollte die Gemeindevertretung auf den Weg bringen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Gemeinde Hammersbach durch den Bebauungsplan – mit dem der Bau der 3. Logistikhalle ermöglicht wird – nicht verletzt werden.  Um die Überprüfung umsetzen zu können, muss die Gemeindevertretung wegen der Beanstandung des Bürgermeisters nunmehr verwaltungsgerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Einen entsprechenden Antrag hat die schwarz-grüne Koalition in die Gemeindevertretung eingebracht.

Die Gemeindevertretung Hammersbach hatte sich, wie die Gemeinde Limeshain, gegen den Bau einer 3. Logistikhalle ausgesprochen. Beide Kommunen wollen die Gewerbeflächen lieber dem Mittelstand aus der Region zur Verfügung stellen und das Gewerbegebiet kleinteilig entwickeln. Hinter diesen Kompromiss haben sich auch die übergroße Mehrheit der Bevölkerung sowie zahlreiche Parteien und Kritiker der Logistikhallen gestellt.