Informationsaustausch zur Rechtsauseinandersetzung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung West“ sichern – den Bau- und Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten umfassend und unverzüglich informieren

Der Gemeindevorstand wird gebeten und beauftragt, den Vorsitzenden des Ausschusses für Bau- und Planung und die Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten jeweilsvollumfänglich und unverzüglich schriftlich über den Sachstand der Rechtsauseinandersetzung in Bezug auf den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung West“ zu informieren. Dies beinhaltet auch die unverzügliche Zurverfügungstellung des gesamten Schriftverkehrs in geeigneter Form, soweit keine rechtlichen Vorschriften dies untersagen. 

Die vorgenannten Ausschussvorsitzenden werden gebeten, diese Information unverzüglich an die jeweiligen Ausschussmitglieder weiter zu geben.

Begründung:

Die Koalitionsfraktionen wollen bestmöglich über den Fortgang und die Entwicklungen in der Rechtsauseinandersetzung gegen den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes – Erweiterung West“ informiert werden. Um dies sicherzustellen sind die Ausschussvorsitzenden – wie im Antrag benannt – entsprechend zu informieren und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Notwendigkeit der unverzüglichen Zurverfügungstellung der Unterlagen resultiert aus der Tatsache, dass die Rechtsauseinandersetzung für die Gemeinde Hammersbach von überragender Bedeutung ist und deshalb das Parlament entsprechend informiert werden muss. Die benannten Ausschussvorsitzenden werden dafür Sorge tragen, dass auch die Ausschussmitglieder entsprechend informiert werden.