Der Straßenverkehrsplan der Gemeinde Hammersbach wird fortgeschrieben. Der Gemeindevorstand wird gebeten, eine Überprüfung aller Gehwege durchzuführen im Hinblick auf
- Sicherheit und Komfort,
- den Aspekt der Einhaltung von Mindestbreiten,
- die Qualität von Querungsmöglichkeiten,
- die Sicherstellung der Barrierefreiheit.
Die Ergebnisse sind in den Straßenverkehrsplan einzuarbeiten. Auch ist herauszuarbeiten, an welchen Stellen legales Parken zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzung von Gehwegen führt. Der Gemeindevorstand wird weiter gebeten, die Barrierefreiheit in den Hammersbacher Liegenschaften zu evaluieren. Die Ergebnisse sind dem Bau- und Planungsausschuss vorzulegen.
Begründung:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Straßen und Gehwege zu sanieren, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Barrierefreiheit gelegt wird. Mit diesem Antrag, schaffen wir die Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen. Der Gemeindevorstand wurde auf Grundlage eines CDU-Antrages schon 2019 beauftragt, für unsere Gemeinde erstmals einen „Straßenverkehrswegeplan“ zu entwickeln. Da dieser Plan bis heute nicht vorliegt, bietet es sich an, diesen um den Bereich „Barrierefreiheit“ zu ergänzen. Der Gemeindevorstand soll nunmehr auch erkennbare Verbesserungspotenziale im Bereich „Barrierefreiheit“ herausarbeiten, sodass auf Grundlage des dann vorgelegten „Straßenverkehrswegeplanes“ Maßnahmen beraten und beschlossen werden können. Auch im Bereich unserer Liegenschaften soll diese Überprüfung nunmehr stattfinden.