Biotope fördern; Streuobstwiesen attraktiver machen

Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, wie Eigentümern von Streuobstgrundstücken die Entsorgung von Schnittgut kostenfrei ermöglicht werden kann, etwa durch

  1. die kostenfreie Entsorgung durch Abgabe auf dem Bauhof der Gemeinde Hammersbach oder
  2. die Bereitstellung des gemeindeeigenen Containers.

Begründung:

Eigentümer und Eigentümerinnen von Streuobstwiesen leisten einen bedeutenden Beitrag zu der Pflege eines der ökologisch bedeutsamsten Biotopen unserer Kulturlandschaft. Gerade diese Kulturlandschaft wird von Einwohnern und Einwohnerinnen, den Besuchern und Besucherinnen, Spaziergängern und Spaziergängerinnen sowie Radfahrern und Radfahrerinnen ganz besonders geschätzt. Durch die kostenfreie Entsorgung des Schnittgutes kann die Gemeinde Hammersbach einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Inhaber von Streuobstwiesen und für den Erhalt dieser Landschaft leisten.

Die Pflege des Streuobstbestandes stellt die Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen oftmals vor Herausforderungen. Ein Problem stellt zum Beispiel die Entsorgung des anfallenden Schnittgutes dar. Die Verbrennung (des Schnittgutes) vor Ort ist ökologisch problematisch und sollte zukünftig vermieden werden. Die dauerhafte Lagerung auf dem Grundstück (Benjeshecke) ist zwar ökologisch sinnvoll, aber nicht überall oder nur eingeschränkt möglich. Hier wollen die Koalitionsparteien die Inhaber von Streuobstwiesen zukünftig besser unterstützen.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, ein Streuobstwiesenkataster für die Gemeinde Hammersbach zu erstellen.

Das Kataster umfasst folgende Flächen und soll Informationen zu den nachfolgenden Fragen geben:

  1. Grundstücke, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden und auf denen Streuobst angebaut wird/wurde.
    Für diese Grundstücke sind folgende Informationen im Kataster zu hinterlegen:
    a.)          wurden die Grundstücke verpachtet?
    b.) wenn ja, nur das Grünland oder auch die Baumbestände?
    c.)          wurden Pflegeverträge/ Pflegevereinbarungen mit dem Pächter oder mit einer sonstigen Person abgeschlossen?
  2. Grundstücke, für die Hochstämme an die Eigentümer kostenlos abgegeben wurden (Ökopunkte).
    a.) welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen hier mit den Grundstückseigentümern im Hinblick auf die nachhaltige Pflege (Anbindung, Verbiss- und Fegeschutz, fachgerechter Schnitt).
    b.) wer hat und wie wurden diese Maßnahmen überwacht.

c.) Wann wurde die letzte Kontrolle durchgeführt.

Der Gemeindevorstand soll prüfen, ob die Gemeinde Hammersbach am fernerkundungsbasierten Monitoringsystem der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Bewertung der quantitativen und qualitativen Veränderung von Streuobstwiesen in Hessen teilnehmen kann.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, einen Pflegeplan für die gemeindeeigenen Streuobstwiesen zu entwickeln; dies soll unter Zuhilfenahme von wissenschaftlichem Sachverstand und der Erfahrung von fachkundigen Vereinen erfolgen. Dieser Pflegeplan soll auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.

Begründung:

Streuobstwiesen sind ökologisch bedeutsame Biotope unserer Kulturlandschaft, die besonderen Schutz und Pflege bedürfen. Ein Teil der gemeindeeigenen Flächen wird bereits seit vielen Jahren durch den örtlichen Obst- und Gartenbauverein fachgerecht gepflegt (Köbler Weg, Eimeling).

Um die Pflege aller Streuobstwiesen in Zukunft insgesamt verbessern zu können, soll ein entsprechendes Kataster gefertigt und ein Pflegeplan erarbeitet werden, der auch den Bürgerinnen und Bürgern als Orientierung dienen soll.