Bewirtschaftung des Gemeindewaldes einschränken, erstmals Naturwaldfläche schaffen. Wir stärken unseren Gemeindewald.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, 10% des Hammersbacher Kommunalwalds als Naturwaldfläche auszuweisen und entsprechende Fördermittel zu beantragen und abzurufen.

Die Prüfung, welche Bereiche als Naturwaldfläche ausgewiesen werden, soll sich vorrangig auf die Abteilungen 3, 8, 10, 18, 20, 26, 111 sowie aus der Abteilung 17 auf den Eichenbestand, der an den Eicher Weg grenzt, konzentrieren.

Es dürfen in den vorgenannten Abteilungen ab sofort keine Baumfällungen oder sonstige Arbeiten (inklusive Befahrungen), die der Waldbewirtschaftung dienen, durchgeführt werden.

Sollten Baumfällungen (in den vorgenannten Abteilungen) aufgrund von Verkehrssicherungsmaßnahmen geplant werden, sind diese vier Wochen zuvor dem Gemeindevorstand schriftlich anzuzeigen. Soweit Gefahr im Verzug vorliegt, ist der Gemeindevorstand unverzüglich über die notwendigen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.

Begründung:

Die Koalitionsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass in dieser Wahlperiode 10 Prozent des Kommunalwaldes der Gemeinde Hammersbach dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen und als Stilllegungsfläche ausgewiesen werden.

Dafür sollen Flächen ausgewählt werden, die einen (vergleichsweise) hohen ökologischen Wert besitzen, wie beispielsweise Flächen von ortstypischen oder unterrepräsentierten natürlichen Waldlebensraumtypen, mit einem hohen Anteil standortgemäßer, heimischer Baumarten (insbesondere Laubbaumarten wie Buche) und Flächen mit alten bis sehr alten, dicken Bäumen.

Die Stilllegung der Flächen erfolgt dauerhaft und soll einen echten Beitrag zur Entwicklung von Naturwäldern leisten. Deshalb sollen die auszuwählenden Flächen keinesfalls nur den sogenannten „W.a.r.B.“-Status erhalten und bereits während der Entscheidungsfindung und Auswahl vorsorglich von waldwirtschaftlichen, inklusive Befahrung, verschont bleiben.

Seit langer Zeit ist zu beobachten, dass der Wald nicht von der Klimakrise verschont bleibt. Der geringe Niederschlag, die hohen Temperaturen und der damit eingehende erhöhte Wasserstress haben bereits schwere Schäden in unserem Wald verursacht. Naturwälder haben einen besonders hohen Wert für Klima- und Naturschutz. Die Strategie für biologische Vielfalt der Bundesregierung sieht vor, dass fünf Prozent der Wälder in Deutschland bis zum Jahr 2020 aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde für das Land Hessen, entsprechend den Zielen der nationalen Strategie für biologische Vielfalt, vereinbart, dass fünf Prozent der gesamten hessischen Waldfläche in Naturwälder umzuwandeln sind. Dementsprechend hat die Hessische Landesregierung bereits 10% des hessischen Staatswalds als Naturwald ausgewiesen, um diesem Ziel näherzukommen.

Nun liegt es an den hessischen Kommunen, ebenfalls einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des Klimas zu leisten.

Die schwarz-grüne Koalition in Hammersbach will sich dieser Verantwortung proaktiv stellen. Mit der Ausweisung von Naturwald-Flächen in Hammersbach fördern wir die natürliche Entwicklung des Waldes: hier dürfen die Bäume ungestört alt werden und auch in abgestorbenem Zustand im Wald verbleiben. So entstehen jede Menge verschiedene Lebensräume, von denen seltene und von alten Wäldern abhängige Pflanzen- und Tierarten profitieren. Naturwälder sind zudem wichtig im Hinblick auf den Klimawandel: Besonders gegenüber klimatischen Veränderungen sind naturnahe Wälder anpassungsfähiger. Wesentliche Merkmale naturnaher Wälder sind viele alte und dicke Laubbäume wie Buchen und Eichen, ein geschlossenes Blätterdach und große Mengen von lebendem und abgestorbenen Holz. Durch Verdunstung von Wasser, das sowohl im lebenden wie im abgestorbenen Holz vorhanden ist, schafft sich der Wald so ein eigenes Klima, extreme Hitze wird so abgepuffert. Naturnahe Wälder können so besonders Dürre und Hitzeperioden unbeschadeter überstehen. Die Ausweisung von Naturwald-Flächen wird zudem gefördert: Über den Wildnisfonds der Bundesregierung kann finanzielle Unterstützung beantragt werden: https://www.z-u-g.org/aufgaben/wildnisfonds/. Außerdem wird die Ausweisung von Naturwäldern dem Träger in Form von Ökopunkten gutgeschrieben, deren Konzept mit dem der C02-Zertifikate vergleichbar ist: https://www.hlg.org/oekoagentur/oekokonto/. Die im Antrag benannten und aus der Bewirtschaftung herausgenommenen Abteilungen des Hammersbacher Gemeindewaldes kommen als Naturwaldfläche in Frage. Um zu verhindern, dass diese Bereiche durch die Bewirtschaftung Schaden nehmen, werden diese schon jetzt aus der Bewirtschaftung genommen. Nach Abschluss der Ausweisung der Naturwaldfläche werden die Abteilungen, die dann nicht als Naturwaldfläche ausgewiesen sind, wieder der Bewirtschaftung zugeführt.