Anträge Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

Starkregen-Risikoanalyse für Hammersbach durchführen – Starkregenrisikomanagement überprüfen
Der Gemeindevorstand wird gebeten, für Hammersbach eine Starkregen-Risikoanalyse durchführen zu lassen und die entsprechenden Zuschüsse als Klimakommune abzurufen und darauf aufbauend ggf. das Starkregenrisikomanagement zu überarbeiten. Den Ausschüssen sind die Ergebnisse vorzustellen.
Zudem bitten die Koalitionsfraktionen die Hammersbacher Feuerwehr im Bau- und Planungsausschuss über den Hochwasserschutz in Hammersbach zu berichten.
Begründung:
Starkregenereignisse stellen alle Kommunen vor neue Herausforderungen. Die Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aber auch in Nordhessen haben gezeigt, dass diese zunehmend eine Gefahrensituation für Anwohner darstellen und dass sie erheblichen Sachschaden verursachen können. Aufgrund der extrem kurzen Vorwarnzeiten bei Starkregen sollten Gemeinden eine Starkregenvorsorge betreiben, wenn sie die Folgen solcher Extremereignisse mindern wollen. Ein kommunales Starkregenrisikomanagement trägt dazu bei, Gefahrenbereiche zu identifizieren, Risiken zu evaluieren sowie entsprechende Maßnahmen und Handlungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Ein erster Schritt ist die Durchführung einer Starkregenrisiko-Analyse.

Neugestaltung/ Umgestaltung der 3 Verkehrskreisel an den Landstraßen L 3191 bzw. L 3195 zwischen Langenbergheim und Rommelhausen bzw. Langenbergheim und Eckartshausen – Hammersbach blüht auf!
Der Gemeindevorstand wird gebeten, eine Neu- /Umgestaltung der drei Verkehrskreisel zu veranlassen. Dabei ist insbesondere auf die Verwendung von mehrjährigen und einheimischen Stauden, robusten und pflegearmen Pflanzen, Pflanzen mit unterschiedlichen Blühzeitpunkten zu achten. Die Schotterflächen sind zu entfernen, die neu geschaffenen Bereiche sind in das Gesamtkonzept einzubinden und ggfs. durch Blühstreifen zu ersetzen. Es ist unbedingt auf die Verwendung von insektenfreundlichen Pflanzen mit unterschiedlichen Blühzeitpunkten zu achten. Vor der Umsetzung sind die konkreten Maßnahmen den oben genannten Ausschüssen vorzustellen.
Begründung:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU haben im Koalitionsvertrag vereinbart, gemeinsam mehr Umwelt- und Naturschutz umzusetzen. So sollen die gemeindeeigenen oder die durch die Gemeinde gepflegten Grünflächen schrittweise zu Blühflächen weiterentwickelt werden. Verkehrskreisel sind ein Aushängeschild, eine Visitenkarte für jede Gemeinde. Durch die Neubepflanzung soll einerseits die Ästhetik für das menschliche Auge gesteigert werden, andererseits soll die Attraktivität für Insekten bzw. die Biodiversität erhöht werden. Wildbienen und andere Insekten leisten bei der Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen eine entscheidende Rolle. Nektarsuchende Insekten benötigen Blühflächen als Nahrungsquelle und Nistmöglichkeit. Mit den oben beschriebenen Maßnahmen kann die Biodiversität auch im Verkehrsraum erhöht werden, gleichzeitig kann ein schön gestalteter Kreisel auch identitätsstiftend für unsere Anwohner sein.

Flora und Fauna des Krebsbachs im Bereich Spielplatz „Borngasse“ schützen – Hinweise aus der Bevölkerung ernstnehmen
Der Gemeindevorstand wird gebeten, die Einleitungen/Überläufe des Krebsbaches im Bereich der Gärten und des Spielplatzes „Borngasse“ in Langen-Bergheim zu überprüfen. Insbesondere ist zu überprüfen, ob eine zu geringe Aufnahmekapazitäten der Kanalisation im dortigen Bereich gegeben ist.
Sollten Mängel festgestellt werden, wird der Gemeindevorstand gebeten, ein Konzept zur Beseitigung der Mängel zu erstellen und die entsprechenden Kosten zu ermitteln. Die Ergebnisse sind den zuständigen Ausschüssen mitzuteilen
Sollte der Gemeindevorstand nicht zuständig sein, wird dieser gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Behörden/Ansprechpartner tätig werden, sodass die entsprechende Überprüfung durchgeführt wird.
Begründung:
Durch mit Bildmaterial belegte Hinweise aus der Bevölkerung, wurden die antragsstellenden Fraktionen darauf aufmerksam gemacht, dass nicht auszuschließen ist, dass im Bereich Borngasse/Spielplatz in Langen-Bergheim Verunreinigungen in den Krebsbach eingeleitet werden.
Um auszuschließen, dass dies Abwässer sind, die eventuell auf zu geringe Aufnahmekapazitäten der Kanalisation zurückzuführen sind, halten es die vorgenannten Fraktionen für notwendig, durch geeignete Technik zu überprüfen, ob eine Gefahr für Mensch und Natur gegeben ist. Verunreinigungen könnten die natürliche Bachflora und -fauna beschädigen und ggf. auch eine Gefahr für Kinder darstellen, die am Spielplatz Borngasse spielen. Hier ist aus Sicht der Fraktionen eine besondere präventive Verantwortung gegeben, der wir mit diesem Antrag gerecht werden.

Erstellung eines Mähkonzeptes für Hammersbach – Mehr Nachhaltigkeit bei der Pflege öffentlicher Grünflächen
Der Gemeindevorstand wird gebeten, ein Mähkonzept in Bezug auf die gemeindeeignen Grünflächen, einschließlich der Straßen- und Wegränder zu entwickeln. Dieses dient der naturnahen und insektenfreundlichen Pflege der öffentlichen Flächen unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht unserer Gemeinde. Die Konzepterstellung ist unter fachlicher und ökologischer Begleitung und Beratung durchzuführen und hat zum Ziel, die Ausgewogenheit zwischen Natur- und Insektenschutz, Verkehrssicherheit und einem „gepflegtem Ortsbild“ herzustellen. 
In dem Konzept sollen verschiedene Intensivflächen festgelegt werden, die unterschiedlich oft und je nach Notwendigkeit auch unterschiedlich tief gemäht werden sollen.
Begründung: Die Koalitionsfraktionen wollen mehr insektenfreundliche Grünflächen in Hammersbach etablieren. Auf den gemeindeeignen Flächen soll deshalb weniger und insektenfreundlicher gemäht werden, um den Insekten Rückzugsräume zu ermöglichen. Durch die Umsetzung eines solchen Konzeptes können die Voraussetzungen geschaffen werden, dass sich eine artenreiche Vegetation im Straßen- und Wegebereich und auf unseren Grünflächen stärker etabliert. Ziel muss es sein der Natur mehr Raum zu geben, ohne dass Flächen ungepflegt wirken oder die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist.

Dem Klimawandel gemeinsam entschlossen entgegentreten – Chancen der Klimakommune aktiv nutzen
Der Gemeindevorstand wird gebeten, zu prüfen, wie in Hammersbach die Stelle einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers eingerichtet werden kann. Für unsere kleine Gemeinde bietet sich dabei eine Kooperation mit einer anderen Kommune, z.B. mit einer Partnergemeinde aus dem ZWIGL an.
Es soll geprüft werden, welche Förderungen hierfür in Anspruch genommen werden können.
Begründung:
Der Klimawandel erfordert vielfältige Maßnahmen zur Vorbeuge oder Anpassung an die zu erwartenden neuen Lebensbedingungen; auch in Hammersbach. Die CO2-Minderung muss gelingen; Wärme- und Stromversorgung, Verkehr, Landwirtschaft, Waldumbau und Beschattungen sind nur einige Bereiche, in denen wir deshalb zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen und wollen. Die Gemeindevertretung hat in einem gemeinsamen Antrag für die Initiierung eines Arbeitskreises zu diesen Themen den ersten Schritt in Richtung “klimaresilliente Gemeinde” getan.  Der nächste Schritt muss nun darin bestehen, das Thema Klima weiter in der Gemeinde zu verankern – in Form einer fachkundigen Mitarbeiterin/eines fachkundigen Mitarbeiters. In den ersten Jahren kann die Vergütung durch Mittel des Landes und des Bundes mitfinanziert werden. D.h. ein/e Klimamanager/in wird sich in dieser Zeit zu einem hohen Anteil selbst finanzieren. Als Aufgabenbereiche sehen wir neben der Betreuung des Arbeitskreises, die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Hammerbach und nicht zuletzt auch die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes, zu dem sich die Gemeinde als sie Klimakommune wurde, verpflichtet hat.

Der Gemeindevorstand wird gebeten, ein Streuobstwiesenkataster für die Gemeinde Hammersbach zu erstellen.
Das Kataster umfasst folgende Flächen und soll Informationen zu den nachfolgenden Fragen geben:
Grundstücke, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden und auf denen Streuobst angebaut wird/wurde.
Für diese Grundstücke sind folgende Informationen im Kataster zu hinterlegen:
a.)          wurden die Grundstücke verpachtet?
b.) wenn ja, nur das Grünland oder auch die Baumbestände?
c.)          wurden Pflegeverträge/ Pflegevereinbarungen mit dem Pächter oder mit einer sonstigen Person abgeschlossen?
Grundstücke, für die Hochstämme an die Eigentümer kostenlos abgegeben wurden (Ökopunkte).
a.) welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen hier mit den Grundstückseigentümern im Hinblick auf die nachhaltige Pflege (Anbindung, Verbiss- und Fegeschutz, fachgerechter Schnitt).
b.) wer hat und wie wurden diese Maßnahmen überwacht.
c.) Wann wurde die letzte Kontrolle durchgeführt.
Der Gemeindevorstand soll prüfen, ob die Gemeinde Hammersbach am fernerkundungsbasierten Monitoringsystem der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Bewertung der quantitativen und qualitativen Veränderung von Streuobstwiesen in Hessen teilnehmen kann.
Der Gemeindevorstand wird gebeten, einen Pflegeplan für die gemeindeeigenen Streuobstwiesen zu entwickeln; dies soll unter Zuhilfenahme von wissenschaftlichem Sachverstand und der Erfahrung von fachkundigen Vereinen erfolgen. Dieser Pflegeplan soll auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Streuobstwiesen sind ökologisch bedeutsame Biotope unserer Kulturlandschaft, die besonderen Schutz und Pflege bedürfen. Ein Teil der gemeindeeigenen Flächen wird bereits seit vielen Jahren durch den örtlichen Obst- und Gartenbauverein fachgerecht gepflegt (Köbler Weg, Eimeling).
Um die Pflege aller Streuobstwiesen in Zukunft insgesamt verbessern zu können, soll ein entsprechendes Kataster gefertigt und ein Pflegeplan erarbeitet werden, der auch den Bürgerinnen und Bürgern als Orientierung dienen soll.

Biotope fördern; Streuobstwiesen attraktiver machen
Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, wie Eigentümern von Streuobstgrundstücken die Entsorgung von Schnittgut kostenfrei ermöglicht werden kann, etwa durch
die kostenfreie Entsorgung durch Abgabe auf dem Bauhof der Gemeinde Hammersbach oder
die Bereitstellung des gemeindeeigenen Containers.
Begründung:
Eigentümer und Eigentümerinnen von Streuobstwiesen leisten einen bedeutenden Beitrag zu der Pflege eines der ökologisch bedeutsamsten Biotopen unserer Kulturlandschaft. Gerade diese Kulturlandschaft wird von Einwohnern und Einwohnerinnen, den Besuchern und Besucherinnen, Spaziergängern und Spaziergängerinnen sowie Radfahrern und Radfahrerinnen ganz besonders geschätzt. Durch die kostenfreie Entsorgung des Schnittgutes kann die Gemeinde Hammersbach einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Inhaber von Streuobstwiesen und für den Erhalt dieser Landschaft leisten.
Die Pflege des Streuobstbestandes stellt die Grundstückseigentümer und Eigentümerinnen oftmals vor Herausforderungen. Ein Problem stellt zum Beispiel die Entsorgung des anfallenden Schnittgutes dar. Die Verbrennung (des Schnittgutes) vor Ort ist ökologisch problematisch und sollte zukünftig vermieden werden. Die dauerhafte Lagerung auf dem Grundstück (Benjeshecke) ist zwar ökologisch sinnvoll, aber nicht überall oder nur eingeschränkt möglich. Hier wollen die Koalitionsparteien die Inhaber von Streuobstwiesen zukünftig besser unterstützen.

Eine Lebensallee für Hammersbach
Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, an welcher Straße oder in welchem Gebiet in Hammersbach eine Lebensallee ausgewiesen werden kann, um Interessierten dort das Pflanzen eines Baumes zu ermöglichen.
Begründung:
Mit planerischen Überlegungen zum Ort und etwaigen Verlauf dieser Allee, kann längerfristig zudem eine ökologisch wertvolle Biotopvernetzung entwickelt werden. Für die BürgerInnen Hammersbachs soll perspektivisch eine landschaftlich eindrucksvolle und unsere Ortsteile verbindende Struktur entstehen. Ein Refugium für Insekten und vielerlei Arten, Pflanzen und Tiere, wäre eine kommunale Antwort auf rückgängige Artenvielfalt .
Gelder können über Ökopunkte akquiriert und zur Projektumsetzung verwendet

Bewirtschaftung des Gemeindewaldes einschränken, erstmals Naturwaldfläche schaffen. Wir stärken unseren Gemeindewald.
Der Gemeindevorstand wird gebeten, 10% des Hammersbacher Kommunalwalds als Naturwaldfläche auszuweisen und entsprechende Fördermittel zu beantragen und abzurufen.
Die Prüfung, welche Bereiche als Naturwaldfläche ausgewiesen werden, soll sich vorrangig auf die Abteilungen 3, 8, 10, 18, 20, 26, 111 sowie aus der Abteilung 17 auf den Eichenbestand, der an den Eicher Weg grenzt, konzentrieren.
Es dürfen in den vorgenannten Abteilungen ab sofort keine Baumfällungen oder sonstige Arbeiten (inklusive Befahrungen), die der Waldbewirtschaftung dienen, durchgeführt werden.
Sollten Baumfällungen (in den vorgenannten Abteilungen) aufgrund von Verkehrssicherungsmaßnahmen geplant werden, sind diese vier Wochen zuvor dem Gemeindevorstand schriftlich anzuzeigen. Soweit Gefahr im Verzug vorliegt, ist der Gemeindevorstand unverzüglich über die notwendigen Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.
Begründung:
Die Koalitionsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass in dieser Wahlperiode 10 Prozent des Kommunalwaldes der Gemeinde Hammersbach dauerhaft aus der forstlichen Nutzung genommen und als Stilllegungsfläche ausgewiesen werden.
Dafür sollen Flächen ausgewählt werden, die einen (vergleichsweise) hohen ökologischen Wert besitzen, wie beispielsweise Flächen von ortstypischen oder unterrepräsentierten natürlichen Waldlebensraumtypen, mit einem hohen Anteil standortgemäßer, heimischer Baumarten (insbesondere Laubbaumarten wie Buche) und Flächen mit alten bis sehr alten, dicken Bäumen.
Die Stilllegung der Flächen erfolgt dauerhaft und soll einen echten Beitrag zur Entwicklung von Naturwäldern leisten. Deshalb sollen die auszuwählenden Flächen keinesfalls nur den sogenannten „W.a.r.B.“-Status erhalten und bereits während der Entscheidungsfindung und Auswahl vorsorglich von waldwirtschaftlichen, inklusive Befahrung, verschont bleiben.
Seit langer Zeit ist zu beobachten, dass der Wald nicht von der Klimakrise verschont bleibt. Der geringe Niederschlag, die hohen Temperaturen und der damit eingehende erhöhte Wasserstress haben bereits schwere Schäden in unserem Wald verursacht. Naturwälder haben einen besonders hohen Wert für Klima- und Naturschutz. Die Strategie für biologische Vielfalt der Bundesregierung sieht vor, dass fünf Prozent der Wälder in Deutschland bis zum Jahr 2020 aus der forstlichen Nutzung genommen werden. Im schwarz-grünen Koalitionsvertrag wurde für das Land Hessen, entsprechend den Zielen der nationalen Strategie für biologische Vielfalt, vereinbart, dass fünf Prozent der gesamten hessischen Waldfläche in Naturwälder umzuwandeln sind. Dementsprechend hat die Hessische Landesregierung bereits 10% des hessischen Staatswalds als Naturwald ausgewiesen, um diesem Ziel näherzukommen.
Nun liegt es an den hessischen Kommunen, ebenfalls einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des Klimas zu leisten.
Die schwarz-grüne Koalition in Hammersbach will sich dieser Verantwortung proaktiv stellen. Mit der Ausweisung von Naturwald-Flächen in Hammersbach fördern wir die natürliche Entwicklung des Waldes: hier dürfen die Bäume ungestört alt werden und auch in abgestorbenem Zustand im Wald verbleiben. So entstehen jede Menge verschiedene Lebensräume, von denen seltene und von alten Wäldern abhängige Pflanzen- und Tierarten profitieren. Naturwälder sind zudem wichtig im Hinblick auf den Klimawandel: Besonders gegenüber klimatischen Veränderungen sind naturnahe Wälder anpassungsfähiger. Wesentliche Merkmale naturnaher Wälder sind viele alte und dicke Laubbäume wie Buchen und Eichen, ein geschlossenes Blätterdach und große Mengen von lebendem und abgestorbenen Holz. Durch Verdunstung von Wasser, das sowohl im lebenden wie im abgestorbenen Holz vorhanden ist, schafft sich der Wald so ein eigenes Klima, extreme Hitze wird so abgepuffert. Naturnahe Wälder können so besonders Dürre und Hitzeperioden unbeschadeter überstehen. Die Ausweisung von Naturwald-Flächen wird zudem gefördert: Über den Wildnisfonds der Bundesregierung kann finanzielle Unterstützung beantragt werden: https://www.z-u-g.org/aufgaben/wildnisfonds/. Außerdem wird die Ausweisung von Naturwäldern dem Träger in Form von Ökopunkten gutgeschrieben, deren Konzept mit dem der C02-Zertifikate vergleichbar ist: https://www.hlg.org/oekoagentur/oekokonto/. Die im Antrag benannten und aus der Bewirtschaftung herausgenommenen Abteilungen des Hammersbacher Gemeindewaldes kommen als Naturwaldfläche in Frage. Um zu verhindern, dass diese Bereiche durch die Bewirtschaftung Schaden nehmen, werden diese schon jetzt aus der Bewirtschaftung genommen. Nach Abschluss der Ausweisung der Naturwaldfläche werden die Abteilungen, die dann nicht als Naturwaldfläche ausgewiesen sind, wieder der Bewirtschaftung zugeführt.